Ende Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Sind Sie bereit für die neuen Regelungen, die auf Ihr Unternehmen zukommen?

Verbraucher freuen sich über die neuen Regeln zum strengeren und transparenteren Umgang mit ihren Daten. Das ist aber oft leichter gesagt als getan und viele Unternehmen sind wegen der vielen neuen Vorschriften verunsichert.

Doch worum geht es genau? Was kommt auf Unternehmen zu?

Bis 25. Mai 2018 müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Ab diesem Zeitpunkt drohen hohe Geldstrafen.

Die nachstehende Checkliste der Wirtschaftskammer Österreich soll dabei helfen, die erforderlichen Schritte von der Analyse des Ist-Zustandes bis zur Umsetzung eines Maßnahmenplanes rechtzeitig zu setzen:

1. Vorbereitung

  • Für die Anpassung an die DSGVO zuständige Personen (intern/extern) nominieren
  • Zeit- und Budget-Planung

2. Status Quo-Erhebung (Analyse des Ist-Zustandes) und Anpassungsbedarf (Soll-Zustand)

  • Welche personenbezogene Daten werden verarbeitet?
  • Welche Datenanwendungen bestehen?
  • Welche Standardanwendungen liegen derzeit vor?
  • Welche Datenanwendungen sind derzeit im DVR registriert?
  • Überprüfen Sie Ihre AGB, Datenschutzerklärungen, Impressum, laufende Verträge, Website-Einstellungen, etc
  • Was sind die Zwecke meiner Datenverarbeitungen?
  • Was ist die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung?
  • Liegt eine Einwilligung vor?
  • Welche sensiblen Daten werden verarbeitet?
  • Werden Kindern Dienste der Informationsgesellschaft angeboten?
  • Erfolgt profiling?
  • Werden Auftragsverarbeiter (derzeit „Dienstleister“) herangezogen?
  • Gibt es schriftliche Vereinbarungen für die Auftragsverarbeitung?
  • Weist der Auftragsverarbeiter die erforderliche Zuverlässigkeit auf?
  • Wie werden die Informationspflichten (nach der DSGVO) erfüllt?
  • Wie werden die Betroffenenrechte (nach der DSGVO) erfüllt?
  • An wen in meinem Unternehmen können sich betroffene Personen für die Ausübung ihrer Betroffenenrechte wenden?
  • Welche Datensicherheitsmaßnahmen sind vorhanden?
  • Wie ist privacy by design/privacy by default implementiert?
  • Besteht für meine  Datenverarbeitungen Dokumentationspflicht?
  • Wie wird die Dokumentationspflicht erfüllt?
  • Welche Vorkehrungen gegen Datenschutzverletzungen existieren schon in meinem Unternehmen?
  • Ist für meine Datenverarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen?
  • Welche Risiken aus der Datenverarbeitung ergeben sich für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen?
  • Wie kann ich den Risikoeintritt verhindern oder zumindest minimieren?
  • Ist eine vorherige Konsultation bei der Aufsichtsbehörde notwendig?
  • Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
  • Welcher Datenverkehr mit dem EU-Ausland besteht und auf welcher Rechtsgrundlage?
  • Besonderheiten Arbeitnehmerdatenschutz
  • Überprüfung von Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen, Dienstordnungen, etc
  • Rechtzeitige Kommunikation mit dem Betriebsrat
  • Wie weise ich nach, dass meine Datenverarbeitungen DSGVO-konform (siehe dazu „Pflichten des Verantwortlichen“ und „Grundsätze und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung“) erfolgen? (z.B. Dokumentation der Einwilligungserklärungen, Verarbeitungsverzeichnis, Dokumentation der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen, Dokumentation der Risikoabschätzung, Protokollierung oder Dokumentation der Weisungen an dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter unterstellte Personen, Dokumentation der Verpflichtung der Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters zur Vertraulichkeit, etc)
  • Rechtsdurchsetzung und Strafen: Rechtsbehelfe, Haftungen und Sanktionen

Lassen Sie sich helfen!

Wenn Sie sich bei der Umsetzung dieser umfangreichen Regelungen unsicher sind (was kein Wunder wäre...), wenden Sie sich an Experten! Wir können Ihnen zertifizierte DSGVO-Berater und erfahrene Juristen vermitteln.

Sprechen Sie uns darauf an!