Die in wenigen Wochen geltende Datenschutz-Grundverordnung DSGVO erzwingt u.a., dass Online-Händler ihren Kunden Gastbestellungen ohne Kundenkonto ermöglichen müssen!
Die Zusammenführung von Kundendaten in einem Kundenkonto ist nämlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung eine Datenverarbeitung, diese ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Es greift hier v.a. die Regelung, dass der Kunde selbst Einwilligung zu der Verarbeitung gegeben haben muss. Willigt der Kunde nicht aktiv ein, darf kein Kundenkonto angelegt werden.
Eine solche Einwilligung ist aber nur wirksam, wenn sie freiwillig erteilt wurde und nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft ist (Kopplungsverbot). Die Verarbeitung muss also für die Erfüllung des Vertrags zwingend erforderlich sein.
Genau das ist aber fraglich, denn wie zahllose Onlineshops zeigen, ist es problemlos möglich, Onlinebestellungen ohne zwingendes Anlegen eines Kundenkontos abzuzwickeln. Ein Kundenkonto mag zwar bequem und praktisch sein, zwingend erforderlich ist es aber keinesfalls und daher ist diese Vorgangsweise künftig verboten
Übrignes: die Online-Shops von interact!multimedia ermöglichen schon immer den Einkauf als Gast ohne Anlegen eines Kundenkontos...