Eigentlich ist schon seit Einführung der DSGVO klar, dass man WhatsApp nicht in Unternehmen nutzen darf. Die ab Mitte Mai 2021 geplanten neuen AGB stellen das unmissverständlich klar.

No Whatsapp © Gerd Altmann (Pixabay)

Am 15. Mai 2021 sollten neue AGB für die WhatsApp-Nutzung in Kraft treten. Wenn man ihnen nicht zustimmt, sollte der Funktionsumfang sukzessive eingeschränkt und der Account schließlich ganz gelöscht werden, hieß es Anfang 2021. Doch nun hat Mutterkonzern Facebook zum 2. Mal die Frist verlängert.

Zwangsupdate: wer nicht zustimmt, wird gesperrt, später gelöscht - vielleicht!

Wenn man nach Inkrafttreten der neuen AGB weiterhin WhatsApp nutzen will, wurde man darauf hingewiesen, dass die neuen Richtlinien akzeptiert werden müssen, sollte das noch nicht geschehen sein. Werden die neuen AGB bis 15. Mai nicht akzeptiert, wird der Account "inaktiv" geschaltet: man kann dann zwar noch WhatsApp-Benachrichtigungen und -Anrufe empfangen, sie aber nicht mehr lesen und auch selbst keine mehr schreiben. Nach weiteren 4 Monaten werden "inaktive" Accounts und jene, die die neuen auch dann noch nicht Richtlinien nicht akzeptieren, schließlich gelöscht. So hieß es Anfang 2021 aus dem Hause Facebook. Doch zog man Mitte Mai die Drohung zurück, Accounts ohne Zustimmung ab 15. Mai 2021 zu löschen. Wie es nun weitergeht, ist nicht klar.

Trotzdem sollte die neuen Richtlinien nicht einfach akzeptieren. Die Details haben es nämlich in sich und es lohnt sich, wirklich GENAU zu lesen, ob man die geforderte Zustimmung erteilen kann:

Die neuen WhatsApp-AGB im Überblick

  • Stimmt man den AGBs zu, erlaubt man WhatsApp, Ihre Telefonnummer, Ihre Profilnamen und Profilbild sowie Ihre E-Mail-Adresse für beliebige eigene Zwecke zu verwenden.
  • Neben den eigenen Daten werden aber auch die Daten aller Kontakte übertragen und verwendet. Durch den Datentransfer in die USA öffnet man die Daten aller Kontakte für den Zugriff durch jedwede US-Behörde inkl. Geheimdiensten. Wem die Preisgabe der eigenen Daten egal ist, sollte hier jedenfalls aufhorchen, denn ohne ausdrückliche und nachweisbare Zustimmung zu dieser Datenweitergabe von jedem einzelnen Ihrer Geschäftskontakte ist dies verboten.
  • Zusätzlich greift WhatsApp auch auf Informationen zu, die mit der eigentlichen Nutzung der Chat-App wenig zu tun haben: Nutzungs- und Log-Informationen, welche Funktionen Sie innerhalb der App nutzen, etwa die Telefonie usw.
  • Außerdem speichert WhatsApp Ihr Smartphone-Modell sowie, welches Netz Sie nutzen, welche Zeitzone und Sprache Sie eingestellt haben und Ihre Standort-Informationen.
  • Mit der Zustimmung zu den AGBs verzichtet man aber nicht nur auf Privatsphäre, sondern v.a. auf Datenschutz: Die gesammelten Daten und Informationen bleiben nämlich nicht bei WhatsApp, sondern sie werden "zur Analyse" an nicht näher genannte "andere Unternehmen" weiter gebeben.
  • Seit Inkrafttreten der DSGVO kann man in WhatsApp der Datenweitergabe an Facebook widersprechen, was Facebook aber auch verweigern kann. Viel Spaß dabei... !
  • Außerdem kann man Einsicht in gespeicherte Daten oder deren Löschung verlangen

Warum man WhatsApp, Telegram & Co nicht in Unternehmen nutzen darf