Nach dem spektakulären Urteil der österreichischen Datenschutzbehörde zieht das nächste EU-Land die Notbremse beim Einsatz datenschutzrechtlich bedenklicher US-Tools. Argument auch hier: der Datenzugriff durch US-Behörden kann nicht unterbunden werden.

LEISTUNGEN: Web Analytics © Viktor Hanacek, picjumbo.com

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat - nachdem die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) bereits Mitte Jänner einen ähnlichen Beschluss gefasst hatte - entschieden, dass der Einsatz von Google Analytics auf europäischen Webseiten gegen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Datenübermittlung verstosse. Die von Google angebotenen Schutzmaßnahmen reichen nicht aus, "um den Zugriff durch US-Geheimdienste auszuschließen".

Die CNIL gab dem Betreiber einer französischen Webseite ein Monat Zeit, entweder die mit GoogleAnalytics erfolgende Datenverarbeitung DSGVO-konform zu gestalten oder die Nutzung einzustellen und ein Werkzeug einzusetzen, das keine persönlichen Informationen in die USA übertrage.

Weitere ähnliche Entscheidungen sollen demnächst folgen und auch die holländische Datenschutzbehörde hat ein baldiges Urteil Beschluss gegen Google Analytics angekündigt.

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