Nachden im August 2022 tausende österreichische Website-Betreiber eine "Abmahnung" wegen eingebundener Google-Schriften erhielten, scheint nun eine neue Welle aus Deutschland über uns hereinzubrechen.
Die "Masche" ist auch in diesem Fall die Gleiche: zwei Anwälte vertreten "Mandanten", die "geschädigt" worden seien, da zur Textdarstellung auf der besuchten Website Schriften direkt von Google eingebunden würden und dadurch deren IP-Adresse ohne Zustimmung an Google übermittelt worden wäre. Mit einer Zahlung von € 100.- bis € 300.- könne man jedoch den "erlittenen Schaden" ("psychische Schmerzen, Unwohlsein") ungeschehen machen.
Prinzipiell ist der "Vorwurf" an sich sachlich richtig, denn tatsächlich werden Daten in ein "unsicheres Drittland" (USA) übertragen, wenn Google-Schriften von deren Servern nachgeladen werden. Und genau das verbietet die DSGVO. Doch der restliche Inhalt des Schreibens und das Vorgehen der Anwälte an sich sind mehr als fraglich.
Wir haben das Problem auf betroffenen Websites noch im August 2022 behoben, damit sich unsere Kunden nicht weiter sorgen müssen. Weitere mögliche Einfallstore für Abmahnanwälte (etwa Ersatz von Google Analytics durch unsere DSGVO-konforme Tracking-Lösung auf Basis Matomo, GoogleMaps, Youtube, Facebook usw.) haben wir auf unseren Kundenwebsites schon vor einiger Zeit durch eine DSGVO-konforme Webanalytics-Lösung und Einsatz eines sehr guten CookieConsentManagement-Tools geschlossen.
Wenn Sie Hilfe bei der Festellung, ob auch ihre Website Google-Schriften einsetzt, ob weitere Datenschutzrisiken bestehen und Sie eine datenschutzkonforme Lösung brauchen:
Auch die Wirtschaftskammer NÖ bietet dazu eine eigene Hilfeseite mit Tipps, falls man das Schreiben aus Deutschland erhalten haben sollte.