Gegen die beiden "Datenschutzanwälte", die 2022 tausende österreichische und deutsche Websites mit Abmahnungen wegen eingebundener Google-Schriften überzogen, wird nun wegen Betrugs ermittelt. Das ändert allerdings nichts am Sachverhalt.
Gegen den deutschen Anwalt wird bereits seit Dezember von der Berliner Generalstaatsanwaltschaft wegen Abmahnbetrug und Erpressung in über 2.400 Fällen ermittelt.
Mitte Jänner 2023 zog die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach: der niederösterreichische Anwalt Hohenecker war besonders "fleissig", bei ihm geht es gleich um über 26.000 Abmahnschreiben und damit eine Schadenssumme von über 5 Millionen Euro.
In beiden Fällen sollen die Beschuldigten vorgetäuscht haben, dass eine Person die abgemahnten Websites besucht hat und nicht tatsächlich eine Software (was ja schon allein aufgrund der riesigen Anzahl naheliegt). Mangels Person läge dann aber keine Verletzung eines Persönlichkeitsrechts vor. Da sie diese Besuche außerdem bewusst vorgenommen haben sollen, um die IP‑Adressen‑Weitergabe in die USA auszulösen, hätten sie faktisch auch in die Übermittlung eingewilligt, so dass eben gerade kein datenschutzrechtlicher Verstoß mehr gegeben war, der eine Abmahnung hätte begründen können. In einigen Fällen soll zudem überhaupt keine Datenübermittlung in die USA erfolgt, ein darauf basierender Anspruch aber trotzdem geltend gemacht worden sein.
Prinzipiell ist der "Vorwurf" an sich aber sachlich richtig, denn tatsächlich werden Daten in ein "unsicheres Drittland" (USA) übertragen, wenn Google-Schriften von deren Servern nachgeladen werden. Und genau das verbietet die DSGVO. Doch den restlichen Inhalt des Schreibens und das Vorgehen der Anwälte hielten wir von Anfang an für mehr als fraglich. Diese Einschätzung stellte sich nun als korrekt heraus.
Wir haben das Problem auf "betroffenen" Kunden-Websites bereits im August 2022 behoben, damit sich unsere Kunden nicht weiter sorgen müssen. Weitere mögliche Einfallstore für Abmahnanwälte (etwa Ersatz von Google Analytics durch unsere DSGVO-konforme Tracking-Lösung auf Basis Matomo, GoogleMaps, Youtube, Facebook usw.) haben wir auf unseren Kundenwebsites schon vor einiger Zeit durch eine DSGVO-konforme Webanalytics-Lösung und Einsatz eines sehr guten CookieConsentManagement-Tools geschlossen.
Wenn Sie Hilfe bei der Festellung, ob auch ihre Website Google-Schriften einsetzt, ob weitere Datenschutzrisiken bestehen und Sie eine datenschutzkonforme Lösung brauchen:
Auch die Wirtschaftskammer NÖ bietet dazu eine eigene Hilfeseite mit Tipps, falls man ein Schreiben eines der Anwäten erhalten haben sollte.