Drei Jahre nach dem Fall des "Privacy Shield" wurde gestern ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA vereinbart. Doch Datenschützer kündigen bereits Klagen an, da das neue Abkommen nur eine Kopie des alten „Privacy Shield“ sei.

Der EuGH hatte die Übermittlung von Daten aus Europa in die USA im Juli 2020 mit der Begründung untersagt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche und weitreichende Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern bestehen. Der „Privacy Shield“ entstand 2016 als Nachfolge der zuvor gekippten „Safe Harbor“-Regelung. Geklagt hatte in beiden Fällen der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems. 

Max Schrems hat auch für das neue Abkommen bereits den erneuten Gang vor den Europäischen gerichtshof angekündigt, da seiner Meinung nach die Vereinbarungen nicht mit EU-Recht kompatibel seien. Unternehmen sind daher gut beraten, weiterhin bei der Nutzung von US-Diensten wie Facebook, Office 365, GoogleAnalytics oder Cloud-Diensten äußerst zurückhaltend zu sein bzw. auf Nicht-US-Alternativen zurückzugreifen. Ansonsten könnte es sein, dass man in wenigen Monaten wieder vor der Tatsache steht, dass die Nutzung dieser Dienste unzulässig ist. Mit einer möglichen Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet. Rechtssicherheit sieht jedenfalls anders aus.

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