Der niederösterreichische "Datenschutzanwalt" und seine Mandantin, die 2022 von tausenden Websites wegen eingebundener Google-Schriften Geld haben wollten, blitzten nun vor Gericht ab. Das ändert allerdings nichts am grundsätzlichen Sachverhalt.
Seit Jänner 2023 ermittelte die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den niederösterreichischen Anwalt Hohenecker und seine Mandantin. Was interact!multimedia von Anfang an erwartete, trat in dem Verfahren nun ein: die Klägerin konnte vor Gericht nicht nachweisen, dass Sie einen persönlichen Schaden durch den Besuch von über 26.000 Websites erlitten hatte. Die Klage war somit gegenstandslos, die Klägerin muss nun die Verfahrenskosten bezahlen. Auch gegen einen deutschen Anwalt , der ähnlich vorging, wird bereits seit Ende 2022 von der Berliner Generalstaatsanwaltschaft wegen Abmahnbetrug und Erpressung in über 2.400 Fällen ermittelt.
In beiden Fällen sollen die Beschuldigten vorgetäuscht haben, dass eine Person die abgemahnten Websites besucht hat. Da sie diese Besuche außerdem bewusst vorgenommen haben sollen, um eine IP‑Adressen‑Weitergabe in die USA auszulösen, hätten sie faktisch auch in die Übermittlung eingewilligt, so dass eben gerade kein datenschutzrechtlicher Verstoß mehr gegeben war, der eine Abmahnung hätte begründen können. In einigen Fällen soll zudem überhaupt keine Datenübermittlung in die USA erfolgt, ein darauf basierender Anspruch aber trotzdem geltend gemacht worden sein.
Prinzipiell ist der "Vorwurf" an sich aber sachlich richtig, denn tatsächlich werden Daten in ein "unsicheres Drittland" (USA) übertragen, wenn Google-Schriften von deren Servern nachgeladen werden. Wir haben das Problem auf "betroffenen" Kunden-Websites bereits im August 2022 behoben, damit sich unsere Kunden nicht weiter sorgen müssen. Weitere mögliche Einfallstore für Abmahnanwälte (etwa Ersatz von Google Analytics durch unsere DSGVO-konforme Tracking-Lösung auf Basis Matomo, GoogleMaps, Youtube, Facebook usw.) haben wir auf unseren Kundenwebsites schon vor einiger Zeit durch eine DSGVO-konforme Webanalytics-Lösung und Einsatz eines sehr guten CookieConsentManagement-Tools geschlossen.
Seit Mitte Juli 2023 ist die Datenübermittlung an US-Dienste jedoch wieder zulässig, da die EU mit den USA ein neues Abkommen, das "Data Privacy Framework", geschlossen hat, welches den Datenschutz in den USA mit dem der EU gleichstellt. Datenschutzaktivist Max Schrems hat das neue Abkommen als Kopie des vorherigen "Privacy Shields" kritisiert und bereits eine neurliche Klage dagegen angekündigt.
Wenn Sie Hilfe bei der Festellung, ob auch auf ihrer Website Datenschutzrisiken bestehen und Sie eine datenschutzkonforme Lösung brauchen: