Österreich setzt den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um, damit zB. auch Onlineshops von Menschen mit Behinderung ohne Erschwernis genutzt werden können. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen.
Österreich setzt mit 29. Juni 2025 mit einem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act – EAA) in nationales Recht um. Damit soll gewährleistet sein, dass Produkte, Dienstleistungen und auch der Online-Verkauf von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind, unabhängig davon, ob durch öffentliche oder private Wirtschaftsakteurinnen/Wirtschaftsakteure.
So müssen dann auch Produkte wie etwa PCs, Smartphones, E-Reader, Spielkonsolen, Bankomaten oder Fahrtkartenautomaten sowie Dienstleistungen wie etwa E-Banking, Online-Messenger-Dienste, E-Ticketing, aber auch "der E-Commerce" auch für Menschen mit Behinderung ohne Erschwernis nutzbar sein.
Auch Webshops müssen ab diesem Datum den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Das Gesetz gilt jedoch nicht für reine Präsentations- oder Informationsseiten, auf denen Produkte oder Dienstleistungen nicht direkt erworben werden können (z.B. die Homepage einer Tischlerei, auf der nur die Leistungen und das Unternehmen präsentiert werden) sowie reine B2B-Webshops, die sich nicht an Endkonsumenten richten.
Kleinstunternehmen die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen Euro aufweisen sind auch dann ausgenommen, wenn sie Dienstleistungen online anbieten oder erbringen (also zB. einen Webshop betreiben).
Da das Barrierefreiheitsgesetz nur recht unbestimmte Anforderungen an die Barrierefreiheit im E-Commerce festlegt, sollte man rechtzeitig Kontakt mit seinem IT-Dienstleister aufnehmen, um die erforderlichen Maßnahmen fristgerecht planen und umsetzen zu können. Inbesondere bei der Neuerstellung oder dem Relaunch eines Webshops sollte schon jetzt darauf geachtet werden, dass dieser von Anfang an die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.