Seit 2. Februar 2025 gelten erste Teile der neue KI-Richtlinie der EU (EU AI Act - AIA). Welche neuen Aufgaben kommen dadurch auf Unternehmen zu?
Immer mehr Unternehmen versuchen, die Chancen von "künstlicher Intelligenz" (KI) zu nutzen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bieten KI-Systeme zahlreiche Möglichkeiten - dabei vermischt sich die private mit der beruflichen Nutzung zunehmend. Aus Sorge vor möglichen Problemen schränken manche Unternehmen die Nutzung von KI-Tools am Arbeitsplatz ein oder verbieten sie sogar ganz. Die EU hat mit dem "AI Act" die weltweit erste gesetzliche Richtlinie geschaffen, die den Einsatz von KI-Tools regelt.
Was ist der EU AI Act (AIA)?
Der AI Act der EU ist der weltweit der erste Rechtsakt, der konkrete Regelungen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) enthält. Das Gesetz ordnet die Anwendungen von KI drei Risikokategorien zu.
- werden Anwendungen und Systeme verboten, die ein inakzeptables Risiko darstellen, wie z. B. ein staatlich betriebenes Social Scoring, wie es in China eingesetzt wird.
- unterliegen Anwendungen mit hohem Risiko, wie z. B. ein Tool zum Scannen von Lebensläufen, das eine Rangfolge von Bewerbern erstellt, besonderen rechtlichen Anforderungen.
- Anwendungen, die nicht ausdrücklich verboten oder als risikoreich eingestuft sind, bleiben weitgehend unreguliert.
Die KI-Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft und wird zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten, d.h. ab dem 2. August 2026, vollständig anwendbar sein. Regelungen über Hochrisikosysteme werden erst nach drei Jahren, d.h. ab dem 2. August 2027 anwendbar sein. Einige Bestimmungen werden aber schon früher anwendbar: So sind Regelungen über verbotene KI-Praktiken schon seit dem 2. Februar 2025 anwendbar.
Was müssen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ab 2. Februar 2025 beachten?
Die für viele Unternehmen wichtigste Regelung ab Februar 2025 ist neben dem Verbot inakzeptabler KI-Systeme vor allem die Bestimmung, Mitarbeitern entsprechende Kompetenz im Umgang mit den eingesetzten KI-Tools zu vermitteln ("KI-Kompetenz") und dies sowie den KI-Einsatz entsprechend zu dokumentieren. Die Sicherstellung zum kompetenten Umgang mit KI-Systemen betrifft grundsätzlich auch Vertragspartner und Lieferanten.
Gemäß Art. 3 Ziffer 56 AIA ist "KI-Kompetenz" die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden
Die österreichische KI-Servicestelle führt die daraus erwachsenden Verpflichten anhand von Beispielen weiter aus.
- Schulung von betroffenen Mitarbeitern und entsprechende Dokumentation.
- Einführung allgemeiner Regelungen zum Umgang mit KI-Tools.
Die Wirtschaftskammer hat dafür KI-Guidelines für KMU erstellt, die auch online ausgefüllt werden können.
Welche Schritte sollte man jetzt setzen?
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme verwenden Sie im Unternehmen wofür und welche Personen arbeiten damit?
- Schulungsbedarf ermitteln: Welche Kompetenzen benötigen die einzelnen Mitarbeiter und wie können sie geschult werden?
- Schulungsplan erstellen: Planen Sie erforderliche Schulungen.
- Dokumentation sicherstellen: Führen Sie Nachweise über den KI-Einsatz im Unternehmen, durchgeführte Schulungen und erworbene Zertifikate.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Die Strafen richten sich nach der Schwere des Regelverstoßes und Größe des betroffenen Unternehmens. Sie beginnen bei 7,5 Mio. EUR oder 1,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens und können bis zu 35 Mio. EUR oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.