Seit 2. August gilt die KI-Kennzeichnungspflicht für Websites gemäß EU AI Act. Erfahren Sie, welche Inhalte betroffen sind, wie Sie diese korrekt kennzeichnen und Ihre Website rechtssicher gestalten.
Seit dem 2. August 2026 ist die KI-Kennzeichnungspflicht für Websites in Kraft. Der EU AI Act verpflichtet Informationsanbieter dazu, Nutzerinnen und Nutzer eindeutig darüber zu informieren, wenn Inhalte mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder wesentlich verändert wurden. Ziel der Regelung ist mehr Transparenz, Vertrauen und ein bewusster Umgang mit KI-generierten Inhalten.
KI-generiert
Was bedeutet die KI-Kennzeichnungspflicht?
Websites, die KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte veröffentlichen, müssen dies klar und verständlich kennzeichnen. Die Kennzeichnung sollte für Nutzer leicht wahrnehmbar, direkt am Inhalt platziert und in einfacher Sprache formuliert sein. Versteckte Hinweise oder technische Kennzeichnungen im Quellcode genügen nicht.
Beispiele für kennzeichnungspflichtige Inhalte auf Websites
- KI-generierte Texte: Artikel, Blogbeiträge oder Produktbeschreibungen, die vollständig oder überwiegend mit KI-Tools wie ChatGPT erstellt wurden.
- KI-generierte Bilder und Grafiken: Illustrationen, Fotos oder Infografiken, die mithilfe von KI-Bildgeneratoren (z. B. Midjourney oder DALL·E) erstellt wurden.
- KI-generierte Videos und Audios: Erklärvideos, Avatare oder Sprachsynthesen, die mit KI-Tools produziert wurden.
- KI-gestützte Bearbeitungen: Inhalte, die durch KI erheblich verändert oder optimiert wurden, beispielsweise retuschierte Bilder oder umfangreich umformulierte Texte.
Tipps für die Umsetzung auf Ihrer Website
Verwenden Sie klare Formulierungen wie:
- „Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.“
- „Dieses Bild wurde mit KI generiert.“
Platzieren Sie den Hinweis direkt beim jeweiligen Inhalt und achten Sie auf eine einheitliche Kennzeichnung auf Ihrer gesamten Website.
EU bietet offizielle Kennzeichnungslogos für KI-Inhalte
Um Unternehmen die Umsetzung der KI-Kennzeichnungspflicht auf Websites zu erleichtern, stellt die Europäische Kommission drei offizielle Kennzeichnungssymbole kostenlos zur Verfügung und unterscheidet dabei zwischen drei Fällen:
- AI generated – Der Inhalt wurde vollständig von einer KI erstellt.
- AI modified – Ein ursprünglich von Menschen erstellter Inhalt wurde wesentlich mit KI verändert.
- AI assisted – Die KI hat den Menschen lediglich unterstützt (z. B. beim Formulieren oder Bearbeiten).
Die Symbole können auf Websites, in Online-Shops oder sozialen Medien verwendet werden und weisen Besucher auf einen KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalt hin. Die Nutzung dieser Symbole ist freiwillig, sie erleichtert jedoch eine einheitliche und für Nutzer leicht erkennbare Kennzeichnung KI-generierter oder KI-bearbeiteter Inhalte. Eigene, verständliche Kennzeichnungen sind ebenfalls zulässig. Wichtig ist lediglich, dass der Hinweis für Nutzer gut sichtbar und eindeutig verständlich ist.
Hier kann man das EU-KI-Kennzeichnungslogo herunterladen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Nicht jeder Einsatz von Künstlicher Intelligenz muss gekennzeichnet werden. Der EU AI Act sieht mehrere Ausnahmen vor, damit Nutzer nicht mit unnötigen Hinweisen überflutet werden. Prinzipiell sind zB. Privatpersonen ausgenommen, die Regel gilt nur für Unternehmen. Aber auch Inhalte können ausgenommen sein.
Beispiele für Inhalte, die in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig sind:
- Rechtschreib- und Grammatikprüfung mit Tools wie zB. ChatGPT oder DeepL Write, sofern der eigentliche Text vom Menschen stammt.
- Kleine Bildkorrekturen, etwa Helligkeit, Kontrast oder das Entfernen von Bildrauschen.
- KI als Ideengeber, beispielsweise wenn ChatGPT nur Überschriften oder Themenvorschläge liefert und der fertige Artikel anschließend vollständig selbst geschrieben wird.
- Künstlerische oder satirische Werke, deren künstlicher Ursprung für das Publikum offensichtlich ist, etwa KI-Kunstprojekte, Karikaturen oder Parodien.
Anders sieht es aus, wenn KI den eigentlichen Inhalt erstellt oder wesentlich verändert. Ein vollständig von ChatGPT verfasster Blogartikel, ein mit Midjourney erzeugtes Produktbild oder ein realistisches KI-Video (Deepfake) müssen grundsätzlich entsprechend gekennzeichnet werden. Ebenso gilt dies für Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn sie ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden.
Die KI-Kennzeichnungspflicht für Websites ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Nutzervertrauen. Wer jetzt handelt, ist rechtlich auf der sicheren Seite und zeigt Verantwortung im digitalen Raum.
Mit KI-bearbeitet


Seite teilen via Facebook
Seite teilen via Twitter
Seite teilen via WhatsApp





























