Eine deutsche Datenschutzbehörde stellt klar: Warenkorberinnerungen per E-Mail sind Werbung und meist nur mit Einwilligung zulässig. Was Online-Shop-Betreiber jetzt beachten sollten.

Warenkorberinnerungen per E-Mail: Vorsicht bei der Umsetzung im Online-Shop
Viele Online-Shops erinnern Kunden automatisch daran, wenn sie ihren Einkauf abbrechen und Produkte im Warenkorb zurücklassen. Doch genau diese Warenkorberinnerungen per E-Mail können rechtlich problematisch sein. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat nun klargestellt: Solche Erinnerungsmails sind grundsätzlich Werbung – und nicht bloß eine Serviceleistung.
Der Hintergrund: Bricht ein (potenzieller) Kunde den Bestellvorgang ohne Kaufabschluss ab, endet nach Auffassung der Datenschutzbehörde das vorvertragliche Verhältnis. Händler können sich daher nicht auf die DSGVO-Regelung für vorvertragliche Maßnahmen berufen. Stattdessen gelten Warenkorberinnerungen als Direktwerbung, für die in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers erforderlich ist.
Eine rechtssichere Lösung besteht darin, bereits im Bestellprozess eine freiwillige Zustimmung – beispielsweise per Checkbox mit anschließendem Double-Opt-in-Verfahren – einzuholen.
Eine Ausnahme gilt lediglich für Bestandskunden. Diesen dürfen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne vorherige Einwilligung werbliche E-Mails versenden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem früheren Kauf erhoben wurde, ausschließlich ähnliche eigene Produkte beworben werden, der Kunde der Nutzung nicht widersprochen hat und in jeder E-Mail auf sein jederzeitiges Widerspruchsrecht hingewiesen wird.
Für Betreiber von Online-Shops bedeutet diese Einschätzung: Prozesse rund um Warenkorberinnerungen sollten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Insbesondere bei Neukunden besteht ohne ausdrückliche Einwilligung ein erhöhtes datenschutz- und wettbewerbsrechtliches Risiko. Wer seine Shop-Kommunikation jetzt rechtssicher gestaltet, vermeidet unnötige Abmahnungen und stärkt gleichzeitig das Vertrauen seiner Kunden.
Quellen: Haufe; Einschätzung Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).


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