Die von der EU geforderte Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die deutsche Verfassung, urteilt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wann zieht Österreich nach?
Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig", die Daten seien "unverzüglich zu löschen".
Ganz abschaffen muss Deutschland die Vorratsdatenspeicherung dem Urteil zufolge nicht - das Gericht hat aber massive Einschränkungen angemahnt, und bis die umgesetzt werden, sind die entsprechenden Gesetzespassagen nicht mehr gültig. Deshalb müssen die Internet-Provider ihre bislang vorhandenen Speicherbestände "unverzüglich" löschen.
Auch Österreich ist derzeit dabei, die unter Datenschützern und Bürgerrechtlern höchst umstrittene EU-Richtlinie umzusetzen. Nach dem deutschen Urteil steht die Verhältnismäßigkeit der geforderten Generalverdächtigung aller Bürger noch mehr in Frage als bisher. Allerdings herrscht in der österreichschen Politk momentan zu dieser Sache großes Schweigen.