Sogar bei Vorkasse-Bezahlungen sind Online-Händler nicht sicher vor Betrügern, wie in einem Xing-Forum berichtet wird.

Vorkasse ist eine für den Händler sichere Zahlart - meint man. Doch findige Onlinebetrüger haben sich einen wirklich kniffligen Trick einfallen lassen, der der Aufmerksamkeit der Online-Händler leicht entgeht.

Und so läuft die nicht ganz unkomplizierte Abzocke:

  • Die Betrüger bestellen etwas per Vorkasse in irgend einem Onlineshop.
  • Gleichzeitig bieten sie auf einer eigenen Online-Plattform fingierte Leistungen (zB. eine Urlaubsreise) an - ebenfalls auf Basis Vorkasse.
  • Dem (vermeintlichen) Käufer so einer Urlaubsreise teilen Sie als Zahlungsinformation die Bankverbindung und Auftragsnummer des Shops mit, in dem sie vorher ihre Waren bestellt haben.
  • Nun bezahlt der um seine Urlaubsreise betrogene Kunde in Wahrheit die Bestellung des Betrügers.
  • Der Online-Händler stellt den Zahlungseingang mit korrekter Summe und Auftragsnummer fest und verschickt im guten Glauben die Ware - an den Betrüger.
  • Wochen später wird sich der vermeinltiche Urlauber beim Online-Händler beschweren, wo denn nun die längst bezahlten Reiseunterlagen bleiben. Und der Händler wird nicht wissen, wovon dieser Kunde eigentlich spricht.
  • Unter Umständen muss der Händler sogar dem geprellten Kunden den Betrag zurück erstatten, da mit diesem ja überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht und er das geld sozusagen zu Unrecht von ihm erhalten hat: keine Leistung - kein Geld! Seine Ware sieht er natürlich auch nicht mehr, denn deren Empfänger sind leider nirgends mehr erreichbar...

Es ist noch unklar, ob der Händler auch dann für den Schaden haftet, wenn Anhaltspunkte für eine Fehlüberweisung ersichtlich sind, etwa unbekannter Name, falsche Produkte im Verwendungszweck usw.

Erleichtert wird diese neue Masche evtl. dadurch, dass Banken seit 2009 nicht mehr verpflichtet sind, Kontonummer und  Name des Kontoinhabers abzugleichen.