Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Menschen in Österreich stellte einen schweren Grundrechtseingriff dar.
Gegen diesen Eingriff beschwerte sich der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AKVorrat.at) gemeinsam mit dem grünen Justizsprecher Albert Steinhauser beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) - und 11.139 ÖsterreicherIn schlossen sich dieser Beschwerde an - darunter auch interact!multimedia.
Der VfGH hat mit diesem Urteil dem Konzept einer anlasslosen und unifferenzierten präventiven Massenüberwachung eine Absage erteilt, nachdem bereits im April 2014 der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die zugrunde liegende EU Richtlinie als mit den EU-Grundrechten unvereinbar aufgehoben hat.
Zuvor wurde die Vorratsdatenspeicherung schon von den Verfassungsgerichten in Deutschland, Tschechien, Bulgarien und Rumänien gekippt. Österreich ist aber der erste EU-Mitgliedsstaat, der als unmittelbare Konsequenz auch die nationale Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie aufgehoben hat
Die Vorratsdatenspeicherung ...
Die Initative AK-Vorrat will den aktuellen Schwung noch weiter nutzen, denn ihre Forderung aus der Bürgerinitiative 'zeichnemit.at' von 2012, nämlich die Evaluierung sämtlicher Terrorgesetze und Überwachungsinstrumente, ist nach wie vor unerfüllt. Über 100.000 ÖsterreicherInnen haben die Forderungen bereits unterstützt.