Die deutsche Regierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie für Verbraucherrechte verabschiedet. Danach sollen Konsumenten beim Einkauf in ausländischen Online-Shops dieselben Rechte zustehen wie in deutschen Shops.

Erlangt dieses Gesetz Gültigkeit, entsteht auch Handlungsbedarf für österreichische Online-Shop-Betreiber, da sie ihre rechtlichen Regelungen anpassen müssen. Gut für Kunden von interact!multimedia: wir empfehlen auch unseren österreichischen Kunden schon immer, die meist weitergehenden deutschen Regelungen einzusetzen. Damit gehen die Verbraucherrechte zwar meist über die aktuellen österreichischen Regelungen hinaus, dies läßt sich aber auch als Vorteil für den kunden vermarkten. Da aber die österreichische Regierung ohnedies meist keine eignenen Regelungen erarbeitet, sondern meist die deutschen einfach kopiert, ist in den meisten Fällen damit zu rechnen, dass die deutschen E-Commerce-Regeln über kurz oder lang auch in Österreich Geltung erlangen.

Die EU-Richtlinie soll die Verbraucherrechte in der EU vereinheitlichen. Für jeden EU-Bürger sollen demnach künftig beim Einkauf in ausländischen Online-Shops innnerhalb der EU dieselben Informations- und Widerrufsrechte gelten wie beim Einkauf in inländischen Online-Shops.

Mehr Rechtssicherheit für E-Commerce-Anbieter und Kunden

Der deutsche Gesetzentwurf sieht weiters vor, dass Unternehmen für Services wie Kreditkartenzahlungen oder Anrufe bei einer Kunden-Hotline keine Extragebühren mehr verlangen dürfen.

Zwar wird dadurch den Unternehmen kurzfristig sicher einiger Aufwand für die Umsetzung entstehen, langfristig wird dies aber zu Kostensenkungen und mehr Rechtssicherheit führen. Denn zukünftig können Onlineshops etwa ein europaweites Muster für die Widerrufsbelehrung benutzen.Ein klarer Vorteil gegenüber dem jetzigen Paragraphendschungel!

 

Der deutsche Gesetzesentwurf als PDF