Wer einen Link in sozialen Netzwerken teilt und dabei Vorschaubilder nutzt, läuft Gefahr, wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt zu werden. Ein neuer Leitfaden will dagegen schützen.

Satte € 1.800.- wird ein deutscher Facebook-Nutzer für ein einziges Vorschaubild zahlen müssen, weil er auf seiner gewerblichen Facebook-Präsenz einen Link zu einer Fotografin teilte und dabei ein briefmarkengroßes Bild der verlinkten Seite sichtbar war.

In unserer Rubrik "Häufige Fragen erklären wir das Problem genau und zeigen Lösungswege auf, wie man sich vor teuren Abmahnungen schützen kann. Auch ein brandneuer kostenloser Praxisratgeber "Vorschaubilder in sozialen Netzwerken" des BVDW ist dort verlinkt

Klage für geteilte Facebook-Vorschaubilder?