Am 13. Juni 2014 tritt eine neue EU-Richtlinie für Verbraucherrechte in Kraft. Dann müssen Betreiber von Online-Shops wieder einmal alle Widerrufsbelehrungen anpassen...

Denn mit dem neuen Verbraucherrecht hat der Konsument künftig die Rücksendekosten im Falle eines Widerrufes selber zu tragen, wenn ihn der Händler darauf hinweist.

Ansonsten sind im Widerrufsfall diese Kosten weiter vom Händler zu tragen, bzw. kann er dies als Serviceleistung für den Kunden übernehmen.

Außerdem muss der Konsument durch ein neues Muster-Widerrufsformular informiert werden, mit dem er sein Widerrufsrecht ausüben kann - aber nicht muss.

Der Online-Dienstleister TrustedShops fasst in einem kostenlosen Whitepaper die Änderungen zum Widerrufsrecht übersichtlich zusammen und gibt wertvolle Tipps zur praktischen Umsetzung.

TrustedShops Whitepaper Widerrufsrecht