Bis Mitte Oktober 2014 war die Einbettung fremder Videos ohne Zustimmung des Inhabers bzw. Urhebers klar als Urheberrechtsverstoß verboten. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ändert die Lage nun völlig.
Der EuGH urteilte, dass das Einbinden fremder Internet-Videos auf der eigenen Homepage unter bestimmten Umständen auch ohne Genehmigung des Rechteinhabers möglich sei.