Nun ist erstmalig ist eine Facebook-Nutzerin für das Teilen eines Beitrags über den Facebook-„Share“-Button abgemahnt worden. Die rechtliche Möglichkeit dazu bestand schon seit über einem Jahr.

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Wer gutgläubig Facebook-Beiträge teilt, kann abgemahnt werden. Die rechtluiche Möglichkeit dazu besteht bereits seit 2013, doch nun gibt es einen ersten konkreten Fall: die Chefin einer deutschen Fahrschule soll mehr als € 1.000.- zahlen, weil sie einen Bericht der Bild-Zeitung geteilt hatte, ohne den Urheber des eingebetteten Vorschaubilds zu nennen.

Das ist besonders perfide, denn beim Teilen eines Beitrags mit dem „Share“-Button wird automatisch ein verkleinertes Vorschaubild generiert - darauf hat der Nutzer aber keinerlei Einfluss. Beim Setzen eines Links kann das Vorschaubild jeodch entfernt oder bearbeitet werden.

In unserer Rubrik "Häufige Fragen erklären wir das Problem genau und zeigen Lösungswege auf, wie man sich vor teuren Abmahnungen schützen kann. Auch ein kostenloser Praxisratgeber "Vorschaubilder in sozialen Netzwerken" des BVDW ist dort verlinkt

Wer haftet für geteilte Facebook-Vorschaubilder?
Bericht auf t3n