Nach wie vor findet sich auf vielen (auch größeren) Websites kein gesetzeskonformes Impressum. Das kann teuer werden und ist leicht vermiedbar!

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Ein deutscher Elektrohändler bot auf seiner Website Produkte an, vergaß dabei jedoch, die nach dem deutschen Teledienstegesetz (TDG) vorgeschriebene Anbieterkennung ("Impressum") anzubringen. Ein Gericht verbot ihm darauf hin, die Website so weiter zu betreiben und brummte ihm Verfahrenskosten in Höhe von fast EUR 7.000.- auf. Das alles geschah im Jahr 2003.

Verurteilungen sind leicht vermeidbar

Noch heute existieren sowohl in Österreich als auch Deutschland zahlreiche Webnsites ohne korrektes Impressum. Dabei gibt es die gesetzlichen Vorschriften schon jahrelang, die bestimmen, welche Daten im Impressum einer Website publiziert werden müssen, wenn diese auch nur in den Anruch kommt, "kommerziell" orientiert zu sein. Damit hier keine Missverständnisse entstehen: "Kommerzialität" kann zB. auch bei einer Vereinswebsite der Fall sein, die um Mitglieder wirbt oder eigene Veranstaltungen bewirbt.

Es ist also letztlich in der Praxis davon auszugehen, dass JEDE Website über ein gesetzeskonformes Impressum verfügen muss. Ein seriöser Internetdienstleister sollte den Betreiber einer Website auf diesen Umstand hinweisen.

Welche Daten im Impressum anzugeben sind, unterscheidet sich im Detail zwar abhängig von der Unternehmensform, professionelle Dienstleister sollten aber um die wenigen, einfachen Regeln wissen, um ein abmahnsicheres Impressum zu erstellen. Letztlich verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze ist natürlich der Website-Betreiber selbst.

interact!multimedia weist alle seine Kunden auf diese Verpflichtung hin. Alle unsere Websites erfüllen die entsprechenden gesetzlichen Erfordernisse und schützen damit die Auftraggeber vor unliebsamen Überraschungen wie den oben beschriebenen.

Übrigens besteht auch für Seiten in Social Networks (Facebook, Google+, Twitter...) eine Impressumspflicht!