Zwei Gesetze in Österreich und Deutschland erfordern seit 2007 auch für E-Mails ein vollständiges Impressum.

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Wie auch auf Internet4Jurists.at, der höchst empfehlenswerten Online-Rechtsplattform des Salzburger Richters Franz Schmidbauer, nachzulesen, wurden im österreichischen Unternehmensgesetzbuch mit Jahresebginn 2007 einige Neuerungen vorgenommen, darunter im § 14, der nun eine Informationspflicht vorsieht, die neben den Websites auch für die Geschäftskorrespondenz gilt.

Für eingetragene Unternehmer ist seit 1.1.2007 bei geschäftlicher E-Mail generell (nicht nur bei E-Mail-Newslettern!) die Angabe von Firma, Sitz (nicht genaue Adresse) und Firmenbuchnummer, am besten als "Signatur" unter dem Inhalt der E-Mail, verpflichtend.

In Deutschland ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten. Auch darin werden Pflichtangaben in Geschäftskorrespondenz vorgeschrieben. Auch in E-Mails müssen nun die Unternehmensdetails aus dem Handelsregistereintrag angegeben werden, wobei die Art der Angaben je nach Unternehmensform differieren.

Wir raten unseren Kunden - auch den nicht "eingetragenen" Unternehmen - ausdrücklich, diese Vorschriften rasch umzusetzen, um möglichen Rechtsfolgen aus dem Weg zu gehen.

Praktische Programme zur unternehmensweiten Vereinheitlichung der E-Mail-Signatur: PhraseExpress oder OLXCorporate.

Weitere Details zu diesem Thema bei Internet4Jurists.at, siehe "Impressumspflicht".