Unseriöse Angebote werben für angeblich kostenlose Einschaltungen in nicht existierende Online-Branchenbücher. Wie erkennt man sie?

pixabay.de, Tumisu

Teilweise wurden derartige Angebote sogar schon mit dem Logo der Wirtschaftskammer versehen (WKO), um ihnen einen offiziellen Charakter zu verleihen (siehe Foto). Angeboten wird dabei ein Gratiseintrag in die „Wirtschaft - Kartei für Österreich", die allerdings gar nicht existiert. Die Wirtschaftskammer stellt dazu ausdrücklich fest, dass sie mit diesen Angeboten in keiner Weise etwas zu tun hat.

Diese Angebote sind oft irreführend gestaltet und damit unzulässig im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zudem ist die Übersendung per Fax oder zusätzliche telefonische Kontaktaufnahme ohne vorherige Zustimmung verboten und daher wettbewerbswidrig.

Angebote sehr genau prüfen!

Zunächst wird vorgetäuscht, dass es sich um Einträge in ein offizielles Verzeichnis wie das Firmenbuch handelt. Dabei gibt es nur für die Eintragungen von Kapitalgesellschaften wie einer GmbH eine verpflichtende Veröffentlichungsgebühr, die maximal etwa 100 € beträgt und von der „Wiener Zeitung" vorgeschrieben wird.

Darüber hinaus wird immer wieder der irreführende Eindruck erweckt, dass schon ein Auftrag erteilt worden ist oder das Angebot im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Auftrag bei einem anderen Verlag wie z. B. Herold (Gelbe Seiten) steht.

Es empfiehlt sich, folgende Dinge unbedingt zu beachten:

  • Jede Aussendung - auch wenn sie noch so seriös oder „offiziell" erscheint - genau durchlesen und nicht einfach unterschreiben, zurücksenden oder einzahlen (auch bei Mehrwertfaxnummern ist Vorsicht geboten).
  • Bei irrtümlicher Unterfertigung nichts bezahlen, sondern schriftlich die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums erklären.
  • Nach der Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums sich nicht von Mahnungen auch von Inkassobüros beeindrucken lassen, bei einer Klage aber auf jeden Fall einen Rechtsbeistand konsultieren.
  • Falls die Aussendung unseriös oder irreführend wirkt bzw. nicht zuzuordnen ist, sollten Unternehmer die Aussendung an ihre Fachgruppe oder die Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer zur Überprüfung schicken

Österreichischer Adreßbuchverleger-Verband
http://www.adressbuchbetrug-info.net

Kontakt

E-Mail: fhirnsperger@wks.at