Nach dem fehlenden Impressum sind "findige" Anwälte auf ein weiteres Betätigungsfeld für sprudelnde Einnahmen gestoßen: Websites ohne Datenschutzerklärung.

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Die im Mai 2018 in Kreft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zuvor bereits lokale Gesetze, wie etwa das deutsche Telemediengesetzt, verpflichten Betreiber von Websites dazu, über die Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu informieren, sofern solche von Websitebesuchern erhoben werden. Dies betrifft vor allem Online-Shops, aber auch "ganz normale Websites".

Fehlt eine Datenschutzerklärung oder ist diese unrichtig oder unvollständig, drohen hohe Geldbußen. Die Gefahr droht dabei von Besuchern der eigenen Website, aber auch vom "lieben Mitbewerb".

Kunden von interact!multimedia haben es da wieder mal besser: wir weisen unsere Auftraggeber schon seit einigen Jahren auf die Notwendigkeit der Beachtung einschlägiger Rechtsvorschriften hin, sind bei der Umsetzung behilflich und empfehlen juritsischen Beistand bei der Formulierung. Entsprechend fanden sich auf unseren Websites schon lange vor der DSGVO die nötigen Datenschutzseiten, insbesondere auch mit dem von Google vorgeschriebenen Passus beim Einsatz von Google-Analytics (falls dieses verwendet wird). Google-Analytics setzten wir, seit die Option verfügbar war, mit Anonymisierung der IP-Adresse ein, um damit den Datenschutzrichtlinien zu entsprechen und die Daten der Internetnutzer so weit wie irgend möglich zu schützen. Seit 2022 setzen wir beim Webtracking auf das europäische Open-Source-Tool Matomo, das wir in der selbstgehosteten Variante auf einem Server in Österreich betreiben, wodurch die Daten niemals das Land verlassen.