Sobald ein Social Media Auftritt nicht nur für private Zwecke verwendet wird, ist auch dort ein Impressum vorgeschrieben!
Dass eine (gewerbliche) Website ein Impressum braucht, hat sich inzwischen weitgehend herumgesprochen.
Weniger bekannt ist, dass auch für gewerbliche Social-Media-Auftritte (wie etwa Facebook-Fanpages oder Twitterwalls) eine Impressumspflicht besteht, denn auch sie dienen der Unternehmenspräsentation und wollen die Aufmerksamkeit der potenziellen Kunden erregen.
Sobald also der Social Media Auftritt nicht ausschließlich privaten Zwecken dient, ist ein Impressum nötig. Das gilt für die Bewerbung und Präsentation von Unternehmen und Produkten genau so wie für Teile von Kampagnen, die eine Marketingmaßnahme oder einen Shop unterstützen.
Fehlt das Impressum, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln (UWG) - Bußgelder von mehrerern zehntausend Euro können die Folge sein. Zwar werden die Regeln in Österreich (wie üblich) nicht ganz so streng ausgelegt, doch ist davon auszugehen, dass mittelfristig auch Österreich (wie üblich) die strengeren deutschen Bestimmungen übernimmt.
Seit 27. März 2013 gibt es nun endlich eine Lösung von Facebook für das Impressumsproblem, nachdem bis dahin nur aufwändige und fehleranfällige "Workarounds" bestanden hatten. Damit reagiert Facebook endlich auf Abmahnungen gegen Pages, die kein Impressum hinterlegt hatten.
Und so geht's: rechtsgültiges Impressum bei Facebook anlegen
- Seite aufrufen
- Seiteneinstellungen öffnen
- In den Bereich/Tab Seiteninfo wechseln
- Das Feld Impressum raussuchen und befüllen
- Sichern
Für den Impressumstext stehen aktuell 1500 Zeichen zur Verfügung.An einer Lösung der Darstellung der Impressumsseite auch auf Mobilgeräten wird aktuell noch gearbeitet.
Welche Daten im Impressum anzugeben sind, unterscheidet sich im Detail zwar abhängig von der Unternehmensform, professionelle Dienstleister sollten aber um die Regeln wissen, um ein abmahnsicheres Impressum zu erstellen. Letztlich verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze ist natürlich der Website-Betreiber selbst.
interact!multimedia weist alle seine Kunden auf diese Verpflichtung hin. Alle unsere Kunden-Websites erfüllen die entsprechenden gesetzlichen Erfordernisse und schützen damit die Auftraggeber vor unliebsamen Überraschungen.