Das Landgericht Kiel hat Anfang des Jahres 2024 ein wegweisendes Urteil gefällt: Unternehmen haften für Inhalte, die sie durch KI-Systemen generieren lassen.

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Das Gericht entschied, dass der Betreiber einer Website auch dann für die Verbreitung von Information haftet, wenn er sich Inhalte automatisiert von einem KI-Tool erstellen lässt – und zwar selbst dann, wenn er eine solche Haftung in seinen AGB auszuschliessen versucht. Es wurde ein Unterlassungsanspruch sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten zugesprochen.

Im Online-Marketing wird zunehmend auf den Einsatz von KI-Tools gesetzt – zB. für Produktbeschreibungen, in der Kundenkommunikation oder für Suchmaschinenoptimierung. Wenn solche Inhalte fehlerhaft sind oder rechtlich problematische Aussagen beinhalten, haftet der Websitebetreiber auch für Inhalte, die durch von ihnen eingesetzte KI-Systeme generiert werden.

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz bietet zwar auf den ersten Blick Effizienzgewinne, es ist jedoch eine verstärkte Qualitätskontrolle nötig - was ebenfalls Zeit und Aufwand bedeutet.